LG Berlin setzt Unterlassungsanspruch bei Fotos auf 6.000 EUR fest
Wie der Kollege RA Matthias Lederer heute (siehe hier) mitteilt, setzte das Landgericht Berlin mit Beschluss vom 27.05.2014, Az.: 16 O 111/14 den Gebührenstreitwert beim Unterlassungsanspruch von Fotografien auf 6.000 EUR fest. Das LG Berlin zeigt damit eine deutliche Festlegung des Gebührenstreitwertes, denn es bestätigte diesen Gebührenstreitwert auch in seiner Entscheidung vom 16.10.2014, Az.: 16 Read more about LG Berlin setzt Unterlassungsanspruch bei Fotos auf 6.000 EUR fest[…]