Bundesarbeitsgericht zur Verwendung des Bildnisses eines (ehemaligen) Arbeitnehmers
BAG, Urteil vom 11.12.2014 – 8 AZR 1010/13 Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 11.12.2014, Az.: 8 AZR 1010/13 entschieden, dass Veröffentlichungen von Bildnissen eines Arbeitnehmers grds. dessen schriftliche Einwilligung erfordert. Eine unbefristet erteilte Einwilligung erlischt auch nicht mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses automatisch, sie kann aber vom Arbeitnehmer wirksam widerrufen werden, wenn ein Read more about Bundesarbeitsgericht zur Verwendung des Bildnisses eines (ehemaligen) Arbeitnehmers[…]