OLG Köln: Die Panoramafreiheit findet ihre Grenze im Fall nachträglicher Bildbearbeitung der Dateien

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 09.03.3012, Az.: 6 U 193/11, entschieden, dass die nach § 59 UrhG grundsätzlich zulässige Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke an öffentlichen Plätzen durch Fotografien auch ohne Einwilligung des Urhebers in der nachträglichen Bildbearbeitung am Computer ihre Grenze findet.   Der Fall: Der Hersteller von Bildtafeln vertreibt mitunter die Aufnahme Read more about OLG Köln: Die Panoramafreiheit findet ihre Grenze im Fall nachträglicher Bildbearbeitung der Dateien[…]