LG München: Kein Urheberrechtsschutz für ein Foto, das bloß zur einfachen technischen Reproduktion erstellt worden ist – Was bedeutet das?
Das Landgericht München hat mit Urteil vom 27.07.2015, Az.: 7 O 20941/14 den urheberrechtlichen Schutz von Fotos eingegrenzt. Es folgt mit seiner Entscheidung einer erheblichen Meinung in der Literatur, wonach bloße fotografische Reproduktionen nach § 72 UrhG nur dann Schutz genießen, wenn sie einen erheblichen Aufwand erfordern oder wenn sie auf nicht ausschließlich maschinellem Weg entstehen. Konkret Read more about LG München: Kein Urheberrechtsschutz für ein Foto, das bloß zur einfachen technischen Reproduktion erstellt worden ist – Was bedeutet das?[…]