LG Köln zu Urheberhinweisen bei der Nutzung von Pixelio-Fotos. Achtung Abmahngefahr! Handeln Sie sofort!

Das Landgericht Köln hat mit Urteilsverfügung vom 09.01.2014 (14 O 427/13 – noch nicht rechtskräftig) entschieden, dass es nicht ausreicht, wenn eine Urheberbenennung nach § 13 UrhG bei der Nutzung von Pixelio-Fotos lediglich auf der Seite aufgeführt sind, auf welcher das Foto zusammen mit den übrigen Inhalten der Seite abgebildet ist. Das Gericht verlangt vielmehr, Read more about LG Köln zu Urheberhinweisen bei der Nutzung von Pixelio-Fotos. Achtung Abmahngefahr! Handeln Sie sofort![…]