OLG Frankfurt: 6.000 EUR Streitwert wegen unterlassener Urheberbenennung bei einem einzelnen Foto
Das OLG Frankfurt hat in einer von mir betreuten Angelegenheit mit Beschluss vom 25.06.2015, Az.: 11 W 25/15 entschieden, dass der Gebührenstreitwert bzgl. des Unterlassungsanspruches für ein Foto bei 6.000 EUR anzusetzen ist. Was war geschehen? Ich habe eine professionelle Fotografin gegenüber einer Nutzerin und ehemalige Vertragspartnerin meiner Mandantin vertreten. Diese Vertragspartnerin nutzte ein Read more about OLG Frankfurt: 6.000 EUR Streitwert wegen unterlassener Urheberbenennung bei einem einzelnen Foto[…]