AG Oldenburg: Webdesigner muss Material, dass ihm vom Kunden gestellt wurde, auf Urheberrechtsverstöße prüfen

Das AG Oldenburg hat mit Urteil vom 17.04.2015 – Az.: 8 C 8028/15 (nicht rechtskräftig, Berufung vor dem LG Oldenburg anhängig) eine gesamtschuldnerische Haftung von Auftraggeber und Webdesigner wegen einer Urheberrechtsverletzung angenommen. Nach Ansicht des Gerichts hat ein Webdesigner Bilder, die der Kunde ihm zur Eingliederung in die Internetpräsenz übergibt, auf Urheberrechte zu überprüfen.   Was Read more about AG Oldenburg: Webdesigner muss Material, dass ihm vom Kunden gestellt wurde, auf Urheberrechtsverstöße prüfen[…]