AG München zum Schadensersatzanspruch des Fotografen wegen unterlassener Urheberbenenneung

Das AG München hat mit Urteil vom 24.06.2015, Az.: 142 C 11428/15 (nicht rechtskräftig) entscheiden, dass ein Profiftograf, der für ein Hotel Fotos erstellt und diesem vollumfängliche Nutzungsrechte eingeräumt hat, damit nicht auf sein Recht der Nennung seines Namens verzichtet hat und somit Schadensersatz verlangen kann, wenn seine Fotos ohne Urhebernennung verwendet werden.   Was war geschehen? Read more about AG München zum Schadensersatzanspruch des Fotografen wegen unterlassener Urheberbenenneung[…]